Herausschälen des Grundgehalts/Grundlohns aus Inklusivgehalt bei vorgegebener Anzahl der inkludierten Mehr- und Überstunden ("unechtes All-in")
Hinweise: Es wird davon ausgegangen, dass durch das All-in zumindest die KV-Mehrarbeit abgedeckt wird. Zu beachten ist außerdem, dass die Berechnung nur dann ein aussagekräftiges Ergebnis liefern kann, wenn neben dem Grundbezug, der Mehrarbeit und den Überstunden keine weiteren Bezugsbestandteile (z.B. Zulagen oder Reisekosten) enthalten sind.