Ermittlung der betraglichen Höhe eines Ausbildungskostenrückersatzes (§ 2d AVRAG)

Grüne Felder sind EINGABEFELDER, rote Felder sind ERGEBNISFELDER

Aus-/Weiterbildungskosten, soweit sie von der Rückersatzvereinbarung umfasst sind:

Kurskosten (exkl. allfälliger USt)

Reisekosten, Tagesgelder, Nächtigungskosten (jeweils exkl. allfälliger USt)

Bruttoentgelt während der Aus-/Weiterbildungszeiten

Lohnnebenkosten während der Aus-/Weiterbildungszeiten

Gesamt


Vereinbarte Bindungsdauer (i.d.R. maximal 48 Monate zulässig)

Monate


Aus-/Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen am

Letzter Tag des Dienstverhältnisses (rückersatzauslösende Beendigungsart)


Aliquotierung wird laut Vereinbarung wie folgt berechnet



Bindungsdauer gilt somit für die Zeit

von

bis



Rückzahlungspflicht in Prozent


Höhe der Rückzahlungspflicht ohne USt

zuzüglich 20 % USt bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen

Höhe der Rückzahlungspflicht mit USt