Ermittlung der betraglichen Höhe eines Ausbildungskostenrückersatzes (§ 2d AVRAG)
Grüne Felder sind EINGABEFELDER, rote Felder sind ERGEBNISFELDER
Aus-/Weiterbildungskosten, soweit sie von der Rückersatzvereinbarung umfasst sind:
Kurskosten (exkl. allfälliger USt)
€
Reisekosten, Tagesgelder, Nächtigungskosten (jeweils exkl. allfälliger USt)
€
Bruttoentgelt während der Aus-/Weiterbildungszeiten
€
Lohnnebenkosten während der Aus-/Weiterbildungszeiten
€
Gesamt
€
Vereinbarte Bindungsdauer (i.d.R. maximal 48 Monate zulässig)
Monate
Aus-/Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen am
Letzter Tag des Dienstverhältnisses (rückersatzauslösende Beendigungsart)
Aliquotierung wird laut Vereinbarung wie folgt berechnet
taggenau
nach vollen Monaten
Bindungsdauer gilt somit für die Zeit
von
bis
Rückzahlungspflicht in Prozent
Höhe der Rückzahlungspflicht ohne USt
€
zuzüglich 20 % USt bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen
€
Höhe der Rückzahlungspflicht mit USt
€