Berechnung der
durchschnittlichen Arbeitszeit (bei Schwankungen bzw. Änderungen des Beschäftigungsausmaßes)
Erläuterung: Die
durchschnittlichen Arbeitszeit kann arbeitsrechtlich
in unterschiedlichen Zusammenhängen von Bedeutung sein, so z.B. bei der Mischberechnung von
Sonderzahlungen oder für die Normalarbeitszeit in den letzten 12 Monaten vor Beginn einer
Altersteilzeit.