Herausschälen des Grundgehalts/Grundlohns aus Inklusivgehalt bei vorgegebener Anzahl der inkludierten Mehr- und Überstunden ("unechtes All-in")

Hinweise: Es wird davon ausgegangen, dass durch das All-in zumindest die KV-Mehrarbeit abgedeckt wird. Zu beachten ist außerdem, dass die Berechnung nur dann ein aussagekräftiges Ergebnis liefern kann, wenn neben dem Grundbezug, der Mehrarbeit und den Überstunden keine weiteren Bezugsbestandteile (z.B. Zulagen oder Reisekosten) enthalten sind.

Achtung: Die Berechnung gilt nur für Vollzeitkräfte

KV-Gehalt/Lohn:

Euro

Inklusiv-Gehalt/Lohn:

Euro

Wöchentliche Normalarbeitszeit:

Stunden laut KV

KV-Mehrarbeitsteiler:

KV-Mehrabeitszuschlag:

KV-Überstundenteiler:

Überstundenzuschlag:

Enthaltene KV-Mehrarbeit:

Stunden

Enthaltene Überstunden:

Stunden laut Vereinbarung


Ergebnis: Grundgehalt/Grundlohn

Grundgehalt/Grundlohn mindestens am KV?
Überzahlung/Fehlbetrag:
Wird der Maximalwert an ÜSt eingehalten?

Anmerkung: Jährlich sind 416 Überstunden erlaubt (52 Wochen x 8 Stunden gemäß § 9 Abs. 4 AZG). Wenn man 9 Wochen Nichtleistungszeiten schätzt, beträgt die Anzahl nur noch 43 Wochen x 8 Stunden = 344 tatsächlich leistbare Überstunden. Umgerechnet auf ein Monat wären das im Ø max. 28,67 Überstunden, die man im Vertrag "ansteuern" sollte.

Verprobung:
Grundgehalt

Stundensatz

Menge

Zuschlag

Mehrarbeit-Grundlohn
Mehrarbeit-Zuschlag
Überstundengrundlohn
Überstundenzuschlag
Brutto